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Poltringens Schokoladenseite

Gleich ab der Einmündung zum Wendelsheimer Weg breitet sich die Ruhe aus und es wird Grün. Noch ein paar Meter und der Blick weitet sich und wandert über die Landschaft hin zum Schönbuch links hinten und geradeaus bis Pfäffingen mit der Wurmlinger Kapelle im Hintergrund. In umgekehrter Richtung radelt oder spaziert man ab der Kurve hinter Pfäffingen und schaut geradeaus und rechts im Hintergrund auf die Bäume und dahinter zur Dorfkirche und auf den historischen Ortskern von Poltringen. Dieser wunderschöne Blick entfaltet seine Wirkung als Gesamtbild. Das Bild aus leicht gestufter Landschaft, Streuobstwiese und Kirche bildet ohne Zweifel die Schokoladenseite des Dorfs. Hier ein Gewerbegebiet zu errichten würde die Idylle zerstören und Poltringen würde seine einzige attraktive und weiträumig erlebbare Ansicht, die zudem noch zu Fuß erfahrbar ist, verlieren. Darüber hinaus würden all diejenigen, die mit dem Rollator oder Kinderwagen nicht weit gehen können, ihren kurzen Spazierweg im Grünen verlieren.

Gewerbegebiet bedeutet Lärm und Stress für alle

Ein Gewerbegebiet führt zu Lärmbelästigung und Lärm verursacht Stress. Es ist widersinnig, ausgerechnet ein Erholungs- und Freizeitgebiet in ein Gewerbegebiet zu verwandeln, das jenen Lärm und Stress erzeugt, von denen wir bisher hier Erholung finden.

Ein Gewerbegebiet in jedweder Form wird zu erhöhtem Verkehrsaufkommen durch Geschäfts- und Produktionsbetrieb, Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten führen. Die Auswirkungen eines Gewerbegebiets an dieser Stelle wären besonders ungünstig, weil die Hauptzufahrt durch das Dorf erfolgen und somit das Verkehrsaufkommen in der Dorfmitte gesteigert würde. Dies wäre eine äußerst negative Entwicklung. Auch die Lärm- und Verkehrsbelastung für die Anlieger in der näheren Umgebung darf nicht unterschätzt werden. Lärm schädigt nachweislich die Gesundheit und muss daher von Wohngebieten unbedingt ferngehalten werden.

Eine Gewerbeansiedlung, die das Lebensumfeld kommender Generationen schützt, muss deshalb in Gebieten erfolgen, die für Mitarbeiter und Kunden mit der Bahn erreichbar sind.

Aktuell führt die Gemeinde zur Verkehrsberuhigung in Poltringen eine Tempo 30 Zone innerorts ein. Es wäre zu dieser Maßnahme widerläufig, mit einem Gewerbegebiet an dieser Stelle das Verkehrsaufkommen und die Schadstoffbelastung durch Feinstaub innerorts zu erhöhen.

Außenbereich muss Außenbereich bleiben

Bei der Fläche, um die es geht, handelt es sich um unbebaute Flächen im Außenbereich der Gemeinde. Um ein Gewerbegebiet zu erstellen, würde dieser in einen Innenbereich umgewandelt. Dies widerspricht der Verpflichtung der öffentlichen Hand zum Schutz der Natur, speziell dem im Gesetz über Natur und Landschaftspflege festgelegten Grundsatz des Erhalts von Außenbereichen:

In § 1 steht:

„(5) Großflächige, weitgehend unzerschnittene Landschaftsräume sind vor weiterer Zerschneidung zu bewahren. Die erneute Inanspruchnahme bereits bebauter Flächen sowie die Bebauung unbebauter Flächen im beplanten und unbeplanten Innenbereich, soweit sie nicht für Grünflächen vorgesehen sind, hat Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich. (…)

(6) Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereich einschließlich ihrer Bestandteile, wie Parkanlagen, großflächige Grünanlagen und Grünzüge, Wälder und Waldränder, Bäume und Gehölzstrukturen, Fluss- und Bachläufe mit ihren Uferzonen und Auenbereichen, stehende Gewässer, Naturerfahrungsräume sowie gartenbau- und landwirtschaftlich genutzte Flächen, sind zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, neu zu schaffen.“

                       

Die Gemeinde Ammerbuch hat diesen Leitsatz des Erhalts und der Renaturierung von versiegelten Flächen lange gezielt verfolgt und damit einen zukunftsfähigen und nachhaltigen Weg eingeschlagen, der unbedingt weiterverfolgt werden muss. In diesem Zusammenhang wurde die Ammer in Poltringen in der Ortsmitte sehr gelungen renaturiert und die Fortführung dieser Renaturierung bis ans Ortsende Richtung Pfäffingen ist teilweise bereits realisiert. Alle freuen sich über das Ergebnis, und in den ersten Monaten des Jahres 2020 haben sich nicht wenige Menschen über das neue kleine Ausflugsziel Natur unterhalb der Wasenbreite gefreut. Es passt nicht zusammen, wenn man einerseits eine kostspielige Renaturierung betreibt und dann 200 Meter parallel dazu eine als zu erhaltender Grünzug ausgewiesene große Ackerfläche mit einem Gewerbegebiet versiegelt.

Weizenfeld in der Kleinen Breite

Fruchtbares Ackerland

Das „Breitele“, wie dieses Gebiet heißt, ist sehr fruchtbares Ackerland. Es ist ein gesunder Boden mit guter Struktur. Wenn man hier etwas sät, gedeiht es ohne viel Zutun. Wir wissen das und wissen es zu schätzen, weil viele von uns hier über Jahrzehnte hinweg selbst Äcker bewirtschaftet haben. Die Natur hat Jahrtausende gebraucht, einen solchen Boden zu schaffen. Umso wichtiger ist es, ihn zu erhalten. Wenn er bebaut, betoniert und asphaltiert wird, also eine Versiegelung erfolgt, geht der natürliche Boden mit seinen Qualitäten auf immer verloren. Er würde komplett seine wertvollen Funktionen verlieren.

Ein Gewerbegebiet an dieser Stelle würde uns einer der besten Flächen berauben, die über Jahrhunderte hinweg die Menschen hier mit Nahrung versorgt haben.

Natur

Es handelt sich bei dieser landwirtschaftlich genutzten Fläche um einen unzerschnittenen Landschaftsraum. Er ist Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen. Sie ginge im Zuge einer Versiegelung verloren. Der Lebensraum für Tiere würde weiter eingeschränkt.

Unmittelbar angrenzend, an der gegenüberliegenden Seite des Wendelsheimer Wegs, liegen als Biotop kartierte Wiesen. Angesichts der Größe des geplanten Gewerbegebiets ist fraglich, ob sie erhalten bleiben, oder es vielmehr zu einer großflächigen Veränderung des Landschaftsraums kommt.

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