
Außenbereich muss Außenbereich bleiben
Bei der Fläche, um die es geht, handelt es sich um unbebaute Flächen im Außenbereich der Gemeinde. Um ein Gewerbegebiet zu erstellen, würde dieser in einen Innenbereich umgewandelt. Dies widerspricht der Verpflichtung der öffentlichen Hand zum Schutz der Natur, speziell dem im Gesetz über Natur und Landschaftspflege festgelegten Grundsatz des Erhalts von Außenbereichen:
In § 1 steht:
„(5) Großflächige, weitgehend unzerschnittene Landschaftsräume sind vor weiterer Zerschneidung zu bewahren. Die erneute Inanspruchnahme bereits bebauter Flächen sowie die Bebauung unbebauter Flächen im beplanten und unbeplanten Innenbereich, soweit sie nicht für Grünflächen vorgesehen sind, hat Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich. (…)
(6) Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereich einschließlich ihrer Bestandteile, wie Parkanlagen, großflächige Grünanlagen und Grünzüge, Wälder und Waldränder, Bäume und Gehölzstrukturen, Fluss- und Bachläufe mit ihren Uferzonen und Auenbereichen, stehende Gewässer, Naturerfahrungsräume sowie gartenbau- und landwirtschaftlich genutzte Flächen, sind zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, neu zu schaffen.“

Die Gemeinde Ammerbuch hat diesen Leitsatz des Erhalts und der Renaturierung von versiegelten Flächen lange gezielt verfolgt und damit einen zukunftsfähigen und nachhaltigen Weg eingeschlagen, der unbedingt weiterverfolgt werden muss. In diesem Zusammenhang wurde die Ammer in Poltringen in der Ortsmitte sehr gelungen renaturiert und die Fortführung dieser Renaturierung bis ans Ortsende Richtung Pfäffingen ist teilweise bereits realisiert. Alle freuen sich über das Ergebnis, und in den ersten Monaten des Jahres 2020 haben sich nicht wenige Menschen über das neue kleine Ausflugsziel Natur unterhalb der Wasenbreite gefreut. Es passt nicht zusammen, wenn man einerseits eine kostspielige Renaturierung betreibt und dann 200 Meter parallel dazu eine als zu erhaltender Grünzug ausgewiesene große Ackerfläche mit einem Gewerbegebiet versiegelt.